18. Juni 2006: RPK-Ergänzungswahl der Evang.-ref. Kirchgemeinde
Gemäss § 83a des Gemeindegesetzes sind für die Behandlung der Geschäfte der Kirchgemeinden die der betreffenden Konfession angehörenden Kommissionsmitglieder zuständig. Sind in der Kommission weniger als fünf solche Mitglieder, nimmt die Kirchgemeinde eine Ergänzungswahl vor.
Aufgrund dieser Bestimmung sind für die Belange der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Fällanden vier dieser Konfession angehörende Mitglieder in die Rechnungsprüfungskommission zu wählen. Im Einvernehmen mit der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege hat der Gemeinderat als wahlleitende Behörde die Ergänzungswahl auf Sonntag, 18. Juni 2006 festgesetzt.
Die Ergänzungswahl der Rechnungsprüfungskommission für die Belange der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde findet gestützt auf die Bestimmungen des Wahlgesetzes statt. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Fällanden hat und Mitglied der evangelisch-reformierten Landeskirche ist.
Die Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl sind bis 3. Mai 2006 schriftlich dem Gemeinderat einzureichen. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschriften nicht zurückziehen.
Formulare mit den notwendigen Angaben für die Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, bezogen oder unter Ergänzungswahl der RPK heruntergeladen werden.
Dieser Information ist der Text der Wahlanordnung angehängt. Die amtliche Publikation im Glattaler ist für Freitag, 24. März 2006 vorgesehen.
Fällanden, 22. März 2006
Kontaktperson:
Natalie Kuratli, Leiterin Abteilung Präsidiales
Telefon 043 355 35 58
E-Mail natalie.kuratli@faellanden.ch
Zugehörige Objekte
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