Neue Gemeindeordnungen: Start der Vernehmlassung

27. Mai 2005
Neue Gemeindeordnungen in der Vernehmlassung

Gemeinderat und Schulpflege laden die Ortsparteien, die Behörden und Kommissionen, den Gemeindeammann und Betreibungsbeamten sowie den Friedensrichter ein, zu den Entwürfen der Gemeindeordnungen der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde Stellung zu nehmen. Darin werden die finanziellen Kompetenzen der beiden Exekutiven massvoll erhöht, die Strukturen den aktuellen Anforderungen angepasst und die Einbürgerungen abschliessend durch den Gemeinderat vorgenommen. Ziel ist es, die Gemeindeordnungen auf Beginn der Amtsdauer 2006 bis 2010 in Kraft zu setzen.


Die von den Stimmberechtigten Ende Februar angenommene Kantonsverfassung und das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetz über die politischen Rechte verändern den rechtlichen Rahmen für die Gemeindeordnungen von politischen Gemeinden und Schulgemeinden. In der neuen Verfassung existieren beispielsweise die bürgerlichen Abteilungen der Gemeinden nicht mehr. Im Gesetz über die politischen Rechte wurden die Wohnsitzpflicht für Organe der Gemeinden gelockert und der Spielraum für deren Wahl vergrössert. Weiter wird sich das neue Volksschulgesetz, über das am 5. Juni 2005 abgestimmt wird, bei einer Annahme ebenfalls in der Gemeindeordnung der Schulgemeinde niederschlagen müssen. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass der Besuch des Kindergartens obligatorisch ist und im ganzen Kanton geleitete Schulen bestehen. Die Eltern sollen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und mehr Pflichten haben und die Schulleitungen die Schulpflegen entlasten.

Gemäss Entwurf der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde werden die Mitglieder des Gemeinderates, der Sozialbehörde, der Rechnungsprüfungskommission sowie der Friedensrichter an der Urne gewählt, wobei die Erneuerungswahlen stets mit leeren Wahlzetteln erfolgen sollen. Die Kompetenzen des Gemeinderates sollen für einmalige Ausgaben auf Fr. 200'000.-- (bisher Fr. 150'000.--) und auf Fr. 50'000.-- (Fr. 30'000.--) für jährlich wiederkehrende Ausgaben erhöht werden. Über Grundeigentum des Finanzvermögens soll der Gemeinderat bis zu Fr. 1'000'000.-- (Fr. 900'000.--) befinden können. Aufgrund der Kantonsverfassung wird die Bürgerversammlung aufgehoben. Wegen der Begründungspflicht für ablehnende Beschlüsse soll das Gemeindebürgerrecht vom Gemeinderat erteilt werden. Vorgeschlagen wird auch, dass die Rechtsmittel gegen Entscheide der Grundsteuerkommission, der Werkkommission, der Sozialbehörde und der Baukommission direkt bei der jeweiligen Rechtsmittelinstanz eingelegt werden.

Die alle vier Jahre stattfindenden Erneuerungswahlen der Schulpflege sollen ebenfalls mit leeren Wahlzetteln stattfinden. Dass sich die Schulpflege vor allem auf die politische (strategische) Führung konzentrieren will, kommt im Entwurf der Schulgemeindeordnung klar zum Ausdruck. Die Gemeindeversammlung der Schulgemeinde soll neu auch die Personalverordnung erlassen. Die finanziellen Kompetenzen der Schulpflege stimmen wie in der Vergangenheit mit denjenigen des Gemeinderates überein.Die Frist für die Vernehmlassung läuft bis Mitte Juli. Interessentinnen und Interessenten können die Entwürfe der Gemeindeordnungen bei der Gemeindeverwaltung bestellen (Abteilung Präsidiales, Telefon 043 355 35 55, E-Mail gemeinde@faellanden.ch).


Fällanden, 27. Mai 2005


Kontaktperson:
Andreas Strahm, Gemeindeschreiber
Telefon 043 355 35 57
andreas.strahm@faellanden.ch

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