Neues, vorläufiges Betriebsreglement des Flughafens Zürich - jetzt Einsprache erheben

14. April 2004
Das von der Flughafenbetreiberin Unique beantragte neue Betriebsreglement für den Flughafen Kloten führt erneut zu einer deutlichen Verschlechterung der Fluglärmsituation. Der Gemeinderat Fällanden wird Einsprache gegen das Betriebsreglement erheben und empfiehlt den Einwohnerinnen und Einwohnern, den gleichen Schritt zu tun.

Bis zum 6. Mai 2004 liegt das neue, 6. Betriebsreglement öffentlich auf. Es kann während der üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeinderatskanzlei im Gemeindehaus eingesehen werden. Die Unterlagen stehen auch im Internet unter www.uniqueairport.com/info/betriebsreglement zur Verfügung.

Die neuen Betriebsvorschriften bedeuten für die Gemeinden im Süden des Flughafens eine zusätzliche Verschlechterung gegenüber dem heutigen, provisorisch eingeführten Zustand. Der Flughafen beansprucht noch weiter gehende Freiheiten bei der Benützung der Pisten. Südstarts sollen in einem so genannten "wide left turn" weiter Richtung Süden über Dübendorf und Volketswil erfolgen, wobei die bisherigen Ruhefenster für Südstarts ganz entfallen. Das revidierte Reglement lässt zudem das "dual landing" mit koordinierten Landungen von Süden und Osten zu, was eine bedeutende Erhöhung der Anzahl Flugbewegungen ermöglicht. Die Zeitbeschränkung für Flugzeuge der lautesten Lärmklasse soll um zwei Stunden ausgedehnt werden.

Das neue Betriebsreglement zeigt mit aller Deutlichkeit auf, dass der Flughafen an seiner ungebremsten Wachstumsstrategie festhält. Kapazitätsüberlegungen haben in diesem Reglement eindeutig Vorrang vor dem Ruhebedürfnis und der Lebensqualität der Bevölkerung. Dies widerspricht klar den Lippenbekenntnissen der Flughafenverantwortlichen. Der Gemeinderat Fällanden wird deshalb zusammen mit den anderen Südgemeinden des Fluglärmforums Süd Einsprache gegen das Betriebsreglement erheben.

Für die Einwohnerinnen und Einwohner steht eine Muster-Einsprache zur Verfügung. Der Gemeinderat empfiehlt allen Einwohnerinnen und Einwohnern, mit einer Einsprache die erneute Verletzung des Rechtsstaates anzuprangern. Einsprachen sind bis zum 6. Mai 2004 (Poststempel) beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einzureichen. Sie sind für die einsprechenden Personen mit keinen Kostenrisiken verbunden.


Fällanden, 14. April 2004


Kontaktperson:
Andreas Strahm, Gemeindeschreiber
Telefon 043 355 35 57
andreas.strahm@faellanden.ch

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