Steuererklärung 2003 - Keine Reduktion der Liegenschaftensteuerwerte
Der Regierungsrat des Kantons Zürich erachtet es als nicht praktikabel, "den Einzelaspekt der Anflüge bei der Bewertung der Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte von Liegenschaften einfliessen zu lassen." Zudem lässt sich für den Regierungsrat im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ermessen, wo und in welchem Umfang für längere Zeit Fluglärm herrschen und wie dieser den Wert von Grundstücken beeinflussen wird. Das Fluglärmforum Süd mit seinen 22 Mitgliedsgemeinden aus den Bezirken Uster, Meilen und Pfäffikon, hat gegen diesen Nichtentscheid des Regierungsrates scharf protestiert.
Für die Steuerpflichtigen bedeutet die Haltung des Regierungsrates, dass die Werte aus der Neubewertung 2003 für die Liegenschaften zu übernehmen sind. Liegt der aktuelle Wert unter demjenigen in der Neubewertung, können die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften gegen die Festsetzung der Steuerwerte durch die Steuerbehörden Rechtsmittel ergreifen.
Das Steueramt steht bei Fragen weiterhin gerne zur Verfügung (Telefon 043 355 35 85, E-Mail thomas.gurtner@faellanden.ch).
Gemeinderat Fällanden
16. Februar 2004
Zugehörige Objekte
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