Steuererklärung 2003 - Bewertung von Liegenschaften im Südanflug-Korridor

5. Februar 2004
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften haben im Januar 2004 vom Gemeindesteueramt eine Neubewertung 2003 für ihre Liegenschaften erhalten. Die darin enthaltenen Werte wurden nach einer kantonalen Weisung vom März 2003 berechnet. Die Auswirkungen des Fluglärms der Südanflüge, wie sie seit Oktober 2003 durchgeführt werden, sind bei dieser Neubewertung nicht berücksichtigt.

Auf Intervention der Gemeinden des Fluglärmforums Süd hat nun das kantonale Steueramt eine generelle Überprüfung der Steuer- und Eigenmietwerte im Anflugkorridor der neuen Südanflüge in Aussicht gestellt. Ein entsprechender Entscheid des Regierungsrates über allfällige Bewertungskorrekturen ist bis kommenden März angekündigt, das heisst noch vor Ablauf der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2003.

Für unsere Steuerpflichtigen ziehen wir folgende Schlüsse:

  • Warten Sie für die laufende Steuererklärung 2003 mit dem Ausfüllen von Eigenmietwert (Ziffer 6) und Steuerwert (Ziffer 31) ab, bis der Entscheid des Regierungsrates bekannt ist. Wir werden Sie auf unserer Homepage, via E-Mail oder am Telefon über den entsprechenden Beschluss und seine Konsequenzen informieren.

  • Reichen Sie vorsorglich ein Fristerstreckungsgesuch für die Einreichung der Steuererklärung ein. Es kann keine Fristerstreckung von Amtes wegen gewährt werden.

  • Wenn Sie mit dem Einreichen der Steuererklärung nicht zuwarten wollen, setzen Sie die vom Steueramt bekannt gegebenen Liegenschaftenwerte aus der Neubewertung 2003 ein. Falls Korrekturmassnahmen vom Kanton angeordnet werden, wird das Steueramt von sich aus die tieferen Steuerwerte einsetzen. Wenn Sie mit den Korrekturen nicht einverstanden sind, können Sie dagegen immer noch Einsprache erheben.

Unser Steueramt steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung (Telefon 043 355 35 85; E-Mail: thomas.gurtner@faellanden.ch).


Gemeinderat Fällanden
4. Februar 2004