Medienmitteilung des Gemeinderats

26. November 2019

Einführung E-Rechnungen in der Abteilung Tiefbau und Werke
E-Banking ist heute Alltag. Den Geldverkehr bequem von zu Hause aus abzuwickeln, ist für viele eine Selbstverständlichkeit geworden und immer mehr Unternehmen setzen auf die Einfachheit, Sicherheit und Schnelligkeit von E-Rechnungen (eBill). Gerade bei den wiederkehrenden Rechnungen, wie für Strom, Wasser und Abwasser, bieten sich e-Bills an.
Der Gemeinderat hat der Einführung von E-Rechnungen in der Abteilung Tiefbau und Werke zugestimmt und die einmaligen Lizenz- und Dienstleistungskosten im Betrag von Fr. 16'434.– sowie die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten von Fr. 2'172.– bewilligt. Somit kann ab Ende April im nächsten Jahr die Möglichkeit genutzt werden, Rechnungen elektronisch via E-Banking abzuwickeln. Der Gemeinderat erhofft sich von dieser Umstellung einen ökologischen und günstigeren Rechnungsverkehr, da die Papier- und Druckkosten bei der elektronischen Rechnungsstellung entfallen. In einer ersten Phase ist vorgesehen, die Bevölkerung über die neue Dienstleistung zu informieren, indem auf der Schlussrechnung 2019 ein Infobanner platziert wird. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sowie Kundinnen und Kunden können sich für diesen Service anmelden. Geplant ist, die Akontorechnungen für das 1. Quartal 2020 bereits elektronisch zu versenden. In einer zweiten Phase können weitere Abteilungen von dem Projekt profitieren.

Informationsschreiben an Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer betreffend Dienstbarkeitsverträge mit Swissgrid AG, Aarau
Aktuell sind Bestrebungen der Swissgrid AG als Eigentümerin der Hochspannungsleitung Benken–Fällanden im Gange, die Dienstleistungsverträge für die Überleitungsrechte zu erneuern. Die von Swissgrid AG vorgeschlagenen Entschädigungen zur Verlängerung der bisherigen Dienstbarkeitsverträge sind äusserst gering und widersprechen dem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid vom 1. November 2019, in welchem für die Verlängerung von Überleitungsrechten für eine bestehende Hochspannungsleitung für 30 Jahre einem Hausbesitzer Fr. 340'000.– (was rund 17% des relevanten Verkehrswert von ca. Fr. 1.9 Mio. entspricht) zzgl. Zins, zugesprochen wurden. Zudem enthalten die Vertragsverlängerungen neue Tatbestände, die in den alten Verträgen nicht enthalten waren. Es handelt sich erstens um die Erteilung des Rechts zur Durchleitung von Daten Dritter, zweitens um die Erteilung des Rechts, die Anzahl der Leiterseile («elektrische Leitungen») zu erhöhen, d.h. mehr elektrische Leistung durch die Hochspannungsleitung zu befördern, drittens um die Erteilung des Rechts zur Installation von zusätzlichen Anlagen, wie Mobilfunkantennen («5G-Antennen») an den Masten sowie viertens um die Erteilung des Rechts, die gesamte Hochspannungsleitung komplett umzubauen resp. zu erneuern. Da auch die Gemeinde betroffene Grundstückeigentümerin ist, hat sie ebenfalls entsprechende Dienstbarkeitsverträge erhalten.

Der Gemeinderat informiert nun die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in einem Schreiben über diesen Sachverhalt und ist daran, ein Vorgehen auszuarbeiten, welches statt einer Verlängerung der Überleitungsrechte für die Hochspannungsleitung den Bau einer neuen erdverkabelten Leitung resp. den Rückbau der bestehenden Hochspannungsleitung zum Ziel hat. Die Koordination der entsprechenden Aktivitäten soll ebenfalls über die Politische Gemeinde Fällanden erfolgen.

Aufhebung der Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Jugend- und Berufsberatung AJB und Neuvergabe der Aufsichtspflicht
Die Aufsichts- und Bewilligungstätigkeit über die Kinderkrippen und Kinderhorte im Vorschulbereich wurde mit Beschluss der Sozialbehörde vom 5. Juni 2013 dem Amt für Jugend- und Berufsberatung AJB übertragen. Das AJB kündigte im Dezember 2018 diese Leistungsvereinbarung, da es gemäss dem neuem Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG (Inkraftsetzung voraussichtlich im ersten Semester 2020) nicht mehr möglich ist, die Aufgaben der Aufsicht und der Bewilligungstätigkeit an das AJB zu übertragen. Da die Verantwortung für diese Aufgaben weiterhin in der Zuständigkeit der Gemeinde bleibt, wurden bei mehreren Anbietern für die Qualitätssicherung der Krippen und Horte im Vorschulbereich Offerten eingeholt. Bei der Auswertung der eingegangenen Angebote zeigte sich, dass die Firma Kita Controlling, Aeugst am Albis, am besten für die Aufgabe geeignet ist. Die Firma Kita Controlling hat die Krippen und Horte der Gemeinde Fällanden bereits bisher betreut und kennt somit die Gegebenheiten.


Weitere Auskünfte für Medienschaffende 
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Tobias Diener, Gemeindepräsident, tobias.diener@faellanden.ch

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