29. November 2019

 

Gemäss der geltenden Abfallverordnung sorgt die Gemeinde für die Organisation der Sammlungen, der Abfuhr und der ökologischen Entsorgung der Siedlungsabfälle. Dem verpflichteten Abfuhrunternehmer ist es untersagt, Containersäcke ohne Marken mitzunehmen. Da es vermehrt zu Entnahmen der Gebührenmarken durch Drittpersonen an Abfallsäcken und Sperrgut kam, werden ab dem 1.1. 2020 neue Abfallmarken mit Sicherheitsstanzung eingeführt. Am Handling, am Layout oder an den Preisen wird sich für die Anwohnerinnen und Anwohner nichts verändern. Vorhandene Vorräte an Gebührenmarken können noch aufgebraucht werden.

Gemeindewerke Fällanden