Medienmitteilung des Gemeinderats-Allgemeines Feuerverbot
Allgemeines Feuerverbot mit Verbot des Abbrennens von Feuerwerk auf dem ganzen Gemeindegebiet Fällanden
Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der damit verbundenen Gefahr von Feuer und Waldbränden herrscht ab sofort auf dem gesamten Gemeindegebiet ein allgemeines Feuerverbot mit Verbot des Abbrennens von Feuerwerk.
Die anhaltende Trockenheit und die Wetterprognosen für die kommenden Tage ohne Niederschläge bedeuten eine weitere Verschärfung der bereits bestehenden Waldbrandgefahr. Am 26. Juli 2018 ist durch die kantonale Baudirektion ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe für das Kantonsgebiet verhängt worden, woraufhin verschiedene Bezirke sowie die Stadt Uster und die Gemeinde Greifensee bereits letzten Freitag ein allgemeines Feuerverbot angeordnet haben. Die Gemeinde Fällanden hat heute ebenfalls beschlossen, per sofort ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auszusprechen. Dieses gilt für das gesamte Gemeindegebiet.
Verboten sind:
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Offene Feuer im Freien. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden eingerichteten Feuerstellen sowie Gärten und Balkone.
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Das Grillieren mit Grillutensilien, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden. Das Verwenden von Gasgrills ist jedoch erlaubt.
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Das Abbrennen von Feuerwerk.
Aufgrund des allgemeinen Feuerverbots finden die 1.-August-Feierlichkeiten auf der Schützenwiese leider ohne das traditionelle Höhenfeuer statt.
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Für eine Aufhebung sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen notwendig.
Weitere Auskünfte für Medienschaffende
Leta Bezzola, Gemeindeschreiberin, leta.bezzola@faellanden.ch, Telefon 043 355 35 96
Ruedi Maurer, Vorsteher Ressort Bevölkerung und Sicherheit, ruedi.maurer@ggaweb.ch,
Telefon 079 370 79 41
Zugehörige Objekte
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