Urnenabstimmung Totalrevision Statuten Zweckverband Gruppenwasserversorgung Oberes Glattal GOG vom 13. Juni 2021; Anordnung

19. März 2021

Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021

Auf Anordnung des Gemeinderates Volketswil als abstimmungsleitende Behörde findet am Sonntag, 13. Juni 2021 in den Zweckverbandsgemeinden Dübendorf, Fällanden, Greifensee, Schwerzenbach, Uster und Volketswil folgende Abstimmung statt:

  • Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Oberes Glattal GOG

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte und den Statuten des Zweckverbandes. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird eine Weisungsbroschüre beigelegt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.

Im Übrigen kann wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich am Freitag, 19. März 2021 massgebend.

Gemeinderat Volketswil (abstimmungsleitende Behörde) volketswil.ch

Zugehörige Objekte

Name
Publikation_Anordnung_Zweckverbandsstatuten_GOG.PDF Download 0 Publikation_Anordnung_Zweckverbandsstatuten_GOG.PDF