Notfallhilfe für Selbständigerwerbende verlängert

29. März 2021

Notfall-Hilfe für Selbständigerwerbende und Kleinbetriebe

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 19. März 2020 ein Corona-Hilfspaket verabschiedet. Ziel ist es, den Selbständigerwerbenden (Kleinst- und Einmann-/Einfrau-Unternehmen mit Obergrenze bei 200 Stellenprozenten), die durch die aktuelle Situation in eine Notlage geraten, schnell und unbürokratisch zu helfen.

Die Frist zur Einreichung von Gesuchen um Notfallhilfe wurde vom Regierungsrat verlängert: Gesuche können bis 30. September 2021 eingereicht werden.

Damit wir Ihr Gesuch prüfen können, bitten wir Sie, den vollständig ausgefüllten Fragebogen mit allen Unterlagen unterzeichnet einzureichen. Das Formular ist nachfolgend aufgeschaltet.

Anträge können an folgende Adresse eingereicht werden:

Gemeindeverwaltung Fällanden
Abteilung Soziales
Schwerzenbachstrasse 10
8117 Fällanden

oder per Mail an soziales@faellanden.ch

mit dem Vermerk «Notfallhilfe für Selbständigerwerbende»

Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Allfällige Leistungen der Gemeinde Fällanden sind subsidiär; es besteht kein genereller Anspruch auf Notfallhilfe.

Bitte beachten Sie, dass die vorgelagerten Leistungen unabhängig geltend gemacht werden sollen:

  • Corona Erwerbsersatzentschädigung für Lebensbedarf
  • Bankkredite für Betriebskosten
  • Kurzarbeitsentschädigung für Angestelltenlöhne
  • Gelder der Arbeitslosenversicherung
  • Weiteres

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