Festsetzung Abwassergebühren 2021

2. Oktober 2020

Abwassergebühren 2021
Festsetzung

Gestützt auf die Verordnung über die Abwassergebühren vom 7. Dezember 1995 hat der Gemeinderat über die Ansätze 2021 für die Verrechnung der Abwassergebühren wie folgt beschlossen:

  1. Die Grundgebühr (Art. 15 Ziffer 1 lit. a) beträgt 160 % der Wassergrundgebühr gemäss Wasser­versorgungsreglement der Gemeinde Fällanden (bisher 160 %).
  1. Die Verbrauchsgebühr (Art. 15 Ziffer 1 lit. b) beträgt Fr. 1.40 pro m3 Trinkwasser­verbrauch (bisher Fr. 1.40 pro m3).

Der ausführliche Beschluss des Gemeinderates liegt während den Öffnungszeiten des Gemeindehauses in der Abteilung Tiefbau und Werke zur Einsichtnahme auf.

Gemäss § 68a des Gemeindegesetzes handelt es sich um einen allgemein verbindlichen Beschluss. Ein allfälliger Rekurs kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, mit Begründung und unter Beilage allfälliger Akten eingereicht werden.

Der Gemeinderat

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